Mittwoch, 8. November 2006, Nr. 260 / Seite 51

Tod eines jungen Engländers

wird die Justiz weiter beschäftigen

Eltern wollen mit Verfassungsklage neue Ermittlungen erzwingen

 

WIESBADEN.

Erica und Hugo Dug-gan machen die international aktive La-Rouche-Bewegung dafür verantwortlich, daß sie ihr Kind verloren haben. Die Wies­badener Staatsanwaltschaft indes ist davon überzeugt: Der 22 Jahre alte Student lief am frühen Morgen des 27. März 2003 in Suizidabsicht auf die Schnellstraße zur Au­tobahn-Auffahrt Erbenheim. Zwei Anläu­fe soll Jeremiah gebraucht haben, bis er auf der Berliner Straße den Tod fand. Ein Autofahrer, heißt es, konnte dem jungen Engländer noch im letzten Moment aus-weichen, der zweite streifte ihn und warf ihn zu Boden, ein dritte überfuhr ihn. Die Eltern „Jerrys", wie sie ihren Jun­gen nennen, haben die Selbstmordversion von Polizei und Staatsanwaltschaft von An­fang an in Frage gestellt und auf weitere Ermittlungen gedrungen. Und seit dreiein­halb Jahren versucht die Mutter des jun­gen Mannes, „die Wahrheit aufzudecken". Denn daß „Jerry" freiwillig in den Tod ge­gangen sein soll, können oder wollen seine Eltern nicht glauben. Verliebt sei er gewe­sen, ein fröhlicher junger Mann voller Hoffnungen auf eine gute Zukunft. Den deutschen Behörden werfen die Duggans vor, kein Interesse an der Aufklä­rung der Todesumstände zu haben, weil sie ihre Meinung aufrechterhalten wollten.

folge der „psychologischen Kriegführung des britischen Empire" dient. Leiterin des Schiller-Instituts ist Helga Zepp-LaRouche, Vorsitzende und im vori­gen Jahr auch Kanzlerkandidatin der Bür­gerrechtsbewegung Solidarität (Büso) und Frau von Lyndon LaRouche, der sich in Amerika als Heilsbringer wider die „Welt­krise" geriert und einen Wirtschaftsauf­schwung mittels sofortiger Kolonialisie-rung des Mars propagiert. In Veröffentli­chungen der Büso wird LaRouche gegen angebliche Verunglimpfungen etwa der „New York Post" in Schutz genommen, die behauptet hatte, er sei ein „Verschwö­rer", gegen den „wohldokumentierte Vor­würfe des Antisemitismus und des Neona­zismus erhoben" würden. Das Schiller-In­stitut hat auch jegliche Verdächtigung im Fall Duggan zurückgewiesen und den jun­gen Mann als psychisch labil hingestellt. Nach Darstellung der Duggan-Anwälte dagegen ist auch die „Aktion für Geistige und Psychische Freiheit" von der Gefähr­lichkeit der „LaRouche-Sekte" und ihren „Methoden  psychischer  Indoktrination" überzeugt und hat deshalb Strafanzeige er­stattet. Über LaRouche und das Schiller-Institut gibt es auch ein autobiographi­sches Buch einer Aussteigerin: Die Wies­badenerin Aglaja Beyes-Corleis, die sich

Doch   auch   ihr   Klageer­zwingungsverfahren   blieb erfolglos: Das Oberlandes­gericht   Frankfurt   schloß sich am 19. Juli der Ein­schätzung der Staatsanwalt­schaft an, daß weitere Er­mittlungen zu keinem ande­ren Ergebnis führen wür­den; es gebe keine Anhalts­punkte dafür, daß der jun­ge Mann nicht aus freiem Entschluß vor ein Auto ge­laufen sei. Jetzt setzt das Ehepaar auf das Bundesverfassungs­gericht.  Und  seine  deut­schen Anwälte, die Berli-

 

Ein Auto überrollte den 22 Jahre alten Englän­der im März 2003, die Staatsanwaltschaft geht von Selbstmord aus. Die Eltern machen die La­Rouche-Bewegung für den Tod verantwortlich: Ihr Sohn sei Opfer bru­taler Psycho-Methoden geworden.

nach   ihrer   Darstellung 20 Jahre lang nicht von der „radikalen Politorga-nisation"    hat    trennen können, gab ihm den Ti­tel „Verirrt". Erica   Duggan   hatte schon vor längerer Zeit Zeugen aufgeboten, die der   „antisemitisch   und rechtsgerichteten LaRou­che-Sekte"       angeblich den Rücken gekehrt und ihr von „brutalen und ge­fährlichen Psycho-Metho­den"   berichtet   hätten. Und   von   Teilnehmern jener      „Friedenskonfe-

ner Sozietät Phillip Stucke & Nicolas Bek-ker sowie deren Bremer Kollege Eberhard Schultz, kündigen an, notfalls den Europäi­schen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg mit dem Fall befassen zu wol­len. In der Verfassungsgerichtsbeschwerde rügen sie, der Beschluß des Oberlandesge­richts habe Grundrechte ihrer Mandantin wie den Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt, „weil er die tragenden Argumen­te der Beschwerdeführerin nicht berück­sichtigt und den Antrag mit sachfremden Erwägungen zurückweist". „Jerry" hatte in Paris studiert und war dort nach Angaben seiner Mutter einem Vertreter der LaRouche-Bewegung begeg­net. Ihr politisch unerfahrener Sohn habe sich von dem Mann beeindruckt gezeigt: Er wisse die Antwort „auf viele große Pro­bleme der Welt", habe ihr Jerry gesagt. Und weil er sich gegen den Irak-Krieg habe engagieren wollen, habe er eine Ein­ladung des Manns nach Wiesbaden zu ei­ner „Friedenskonferenz" des Schiller-Insti­tuts angenommen. Bei dem Seminar, so will die Mutter erfahren haben, sei ihr Jun­ge massivem psychischen Druck ausge­setzt gewesen. Der Grund: Er habe „zuge­geben", Jude zu sein, und daß er als Kind in der Tavistock-Klinik therapiert worden sei - ein Institut, das Lyndon LaRouche zu-

 

renz" wisse sie, daß sich Leute aus dem en­geren Führungszentrum des Schiller-Zen­trums ihren Sohn „richtig vorgenommen" hätten. Sechs Tage nach Beginn des Seminars hatte ihr Sohn sie um 4.30 Uhr in der Nacht aus Wiesbaden angerufen. Die Ver­bindung sei schlecht gewesen. „I'm in deep trouble", soll Jerry gesagt haben, dann sei die Leitung tot gewesen. Wenig später ein zweiter  kurzer  Anruf:   Er  habe  große Angst. 35 Minuten nach seinem letzten An­ruf, so die Mutter, sei „Jerry" in Wiesba­den getötet worden.                                        . Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden hat die Vorwürfe unzulänglicher Ermittlun­gen wiederholt zurückgewiesen. Er kenne überhaupt keinen Todesfall, bei dem es augenscheinlich keine Anhaltspunkte für Fremdverschulden gegeben habe, „in dem so viel ermittelt" worden sei, hatte Ober­staatsanwalt Klaus Schulte schon vor an­derthalb Jahren versichert. Und Behörden­sprecher Hartmut Ferse verwies gestern darauf, daß die Familie ja auch beim Ober­landesgericht keine Beweise für ihre Theo­rie vorgelegt habe. Für Ermittlungen im Schiller-Institut habe seine Behörde keine Veranlassung gesehen, sagte Ferse: „Die haben ihn ja nicht auf die Straße ge­schubst."        

 

HEIDI MÜLLER-GERBES