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Tod eines britischen Studenten: Zeuge bestätigt Selbstmord-Version

Wie Jerry Duggan versuchte, sich das Leben zu nehmen

Vom 13.11.2003
 
Wiesbaden. (cc) Nach den Angriffen britischer Medien auf die Arbeit der Wiesbadener Polizei in Zusammenhang mit dem Tod des Studenten Jerry Duggan auf der Berliner Straße hat sich beim Kurier ein Zeuge gemeldet, der die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft bestätigt. "Das war Selbstmord", sagt Peter Steudter, 53 Jahre alter technischer Angestellter bei den Stadtwerken (ESWE). Er schildert, wie er am 27. März zwischen 6.05 und 6.10 Uhr auf der Berliner Straße Richtung Stadtmitte gefahren war. Entlang der Leitplanke der Schnellstraße war ein Mann in normalem Tempo gegangen. Offensichtlich handelte es sich um Jerry Duggan. "Er wirkte nicht gehetzt. Ich dachte, das ist ein Spätheimkehrer". Dann aber sei er "wie aus der Pistole geschossen" vor Steudters Auto gesprungen, die Arme hochgereckt. Der 53-Jährige konnte in letzter Sekunde ausweichen, glaubt aber, sein Wagen habe den Körper des jungen Mannes gestreift. "Mir ist das Herz in die Hose gerutscht. Wäre ich unaufmerksam gewesen, hätte ich ihn überfahren".

Steudter hatte kurze Zeit später die Polizei in Bierstadt angerufen. Dort erfuhr er, dass der Mann offenbar versucht hat, auch vor andere Autos zu springen. "Sie sind nicht der erste, der deshalb anruft", hatte der Polizist am Telefon gesagt. Und weiter: Der junge Mann sei zwischenzeitlich von einem Wagen überfahren worden und zu Tode gekommen.

Steudter war von der Polizei nicht als Zeuge vernommen worden. Er wundert sich nun, dass es nach der Tragödie auf der Berliner Straße keine Autopsie der Leiche gegeben hatte, dass es nicht einmal zur Entnahme einer Blutprobe gekommen war.

Aber die Polizei war schon kurz nach dem Vorfall überzeugt davon, dass bei Duggans Tod ein Fremdverschulden auszuschließen ist. Und selbst wenn der 22-Jährige unter Drogeneinfluss gestanden hätte, sei nicht zwangsläufig von einer strafrechtlich relevanten Kausalität auszugehen, so Oberstaatsanwalt Dieter Arlet. Vielmehr müsse jemandem konkret nachgewiesen werden, dass er den Tod des Studenten verursacht habe.

Wie berichtet, hatte in der vergangenen Woche das Urteil eines Londoner Ermittlungsrichters in Großbritannien zu einem breiten Pressecho geführt. Der Coroner, der den Tod Jerry Duggans untersuchte, hatte Zweifel an der von der Wiesbadener Staatsanwaltschaft vertretenen Selbstmord-Version geäußert. Derartige Rückschlüsse bezeichnete er in öffentlicher Verhandlung als "sehr gewagt", teilten Prozessbeobachter gestern dem Kurier mit, die mit dieser Darstellung die Berichte der britischen Presse untermauern. Die sieht den Tod Duggans vielfach in Zusammenhang mit einer Tagung des Schiller-Institutes, an der der Student teilgenommen hatte, und das die britischen Medien als rechtsradikal und antisemitisch schildern.

Oberstaatsanwalt Arlet spricht nun von Irritationen zwischen dem britischen Coroner und der deutschen Polizei, die er auf "unterschiedliche Begriffsbestimmungen von Suizid" zurückführt. Anders als in Deutschland kenne man in Großbritannien Suizid nur als willentliche Handlung, sich zu Tode zu bringen. Der Coroner habe mit seinem Urteil offenbar zum Ausdruck bringen wollen, dass sich Jerry Duggan nicht willentlich habe töten wollen, sondern im Zustand größter Angst vor das Auto gelaufen war. Weil dennoch kein Fremdverschulden vorliege, erkenne die deutsche Justiz darin im weiteren Sinne einen Suizid - die Briten offenkundig nicht.

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